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Verbringungsverordnung

Die Verbringungsverordnung gilt für alle Betriebe, die Wirtschaftsdünger sowie Stoffe, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, abgeben, befördern und aufnehmen.

Alle Informationen finden Sie in den folgenden zwei Merkblättern:

Fragen und Antworten zur Verbringsverordnung

Merkblatt zur Verbringungsverordnung



Vordruck Aufzeichnungspflicht

Vordruck Mitteilungspflicht

Vordruck Meldepflicht (Empfang aus anderen Bundesländern oder anderen Staaten)

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