Rechtsgrundlagen, Schlagkarten, Problemgebiete nach SchALVO im Kreis Konstanz
Bei Fragen zum Wasserschutz steht Ihnen Herr Richard Auer, richard.auer@LRAKN.de zur Verfügung. , E-Mail:
- Hier finden Sie Informationen der Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg zur SchALVO Rechtsgrundlagen, Merkblätter, Formulare
- Schlagkarte für Schalvo Aufzeichnungpflicht
- Maisanbau Zone 2
- Antrag auf befristete Aufhebung des Maisanbauverbots sowie Anbau -und Bewirtschaftungsauflagen
Nach der SchALVO ausgewiesene Problem - und Sanierungsgebiete
Problemgebiete nach SchALVO im Kreis Konstanz (Stand Januar 2019) | ||||
1. | WSG 335002 | Aach | "Schlatter Stäudle" | |
2. | WSG 335028 | Hilzingen - Duchtlingen | „Gschleift, Moos, Gunnenspittel“ | |
3. | WSG 335031 | Hilzingen - Duchtlingen | „Brunnentrog“ | |
4. | WSG 335046 | Steißlingen | „Sauried“ | |
5. | WSG 335068 | Aach/Volkertshausen | „Wiechser Steig“ | |
6. | WSG 335109 | Stockach – Mahlspüren i.T. | „Waldquelle“ |
Sanierungsgebiete nach SchALVO im Kreis Konstanz (Stand Januar 2019) | ||||
1. | WSG 335011 | Nenzingen | „Rienenquelle“ | |
2. | WSG 335061 | Worblingen | „Unter dem Berg“ | |
3. | WSG 335099 | Tengen-Blumenfeld | „Hutzelsteig“ |
Wichtige Regelungen nach SchALVO in Problem - und Sanierungsgebieten
SchALVO-Hinweise nach der Ernte
Nachdem die Felder gedroschen worden sind, sei nochmals an die wichtigsten Bestimmungen der SchALVO erinnert, die in Problem-und Sanierungs-Wasserschutzgebieten des Kreises aktuell anstehen:
1. Bodenbearbeitung und Fruchtfolgen
Die Bodenbearbeitung wird nach Kulturen mit stickstoffreichen Ernteresten eingeschränkt. Soll nach Raps, Kartoffeln, Leguminosen, Gemüse, Rüben und nach Mais eine Winterung angebaut werden, so muss diese in Mulch- oder Direktsaat bestellt werden. Es darf nicht gepflügt werden, und die gesamte Bodenbearbeitung sollte eingeschränkt werden (möglichst flach und möglichst wenig).
Nach Körnererbsen darf kein Wintergetreide folgen. Es muss Winterraps oder eine winterharte Zwischenfrucht angebaut werden. Nach Ackerbohnen ist nur eine winterharte Zwischenfrucht (Untersaat) mit nachfolgender Sommerung zulässig.
2. Begrünung
Wenn keine Winterung folgt, müssen alle Felder baldmöglichst mit einer schnellwachsenden, stickstoffzehrenden Zwischenfrucht begrünt werden. Ausfallgetreide ist keine Begrünung!!
3. Wirtschaftsdünger
Grundsätzlich ist neben der Schalvo die neue Düngeverordnung zu beachten!
Gülleausbringung nach der Ernte ist möglich:
- zu Winterraps (bis 15. September)
- zu Wintergerste, zur Saat (nach neuer Düngeverordnung nur bei Getreidevorfrucht)
- zu abfrierenden Zwischenfrüchten nur, wenn das Getreidestroh auf der Fläche verblieben ist (zur Strohrotte/Saat der ZF)
- zu winterharten Zwischenfrüchten (bis 15. September)
- auf Dauergrünland (bis 30. Oktober)
Wird das Stroh abgefahren und abfrierende Zwischenfrüchte (Senf, Phacelia u.a.) angebaut, darf keine Gülle ausgebracht werden!!
Für Winterweizen, Roggen, Triticale besteht im Herbst ebenfalls ein Gülleausbringungsverbot.
Festmistausbringung nach der Ernte ist möglich:
- zur Saat von Wintergerste und Winterraps
- zu winterharten Zwischenfrüchten
Eine Lockerung der SchALVO ermöglicht auch die Festmistausbringung zu abfrierenden Zwischenfrüchten ohne Strohdüngung, dies jedoch nur auf den weniger auswaschungsgefährdeten B-Böden.
Zu Winterweizen, Roggen und Triticale ist im Herbst keine Düngung erlaubt. Eine vorgezogenen Festmistausbringung ist
auf Wintergetreide sowie auf Flächen mit geplantem Anbau von frühen Sommerungen ab 1. Dezember wieder möglich, sofern
nicht nach Kartoffeln oder N-reiche Ernteresten (nicht nach Raps, Gemüse, Rüben, Leguminosen) !!!
Aufgeführt wurden hier nur Gülle/Festmist-Bestimmungen für B-Böden. Für die auswaschungsgefährdeten
A-Böden gelten zum Teil weitere Einschränkungen.
Weitere Bestimmungen und Informationen entnehmen Sie dem
- Merkblatt SchALVO
- Nr. 20: Die Schutzgebiet und Ausgleichsverordnung
- Jauche-, Gülle-,Silage-Merkblatt
- oder Sie erhalten sie beim Landratsamt Konstanz, Landwirtschaftsamt Stockach, Herrn Auer, Tel.: 07531/800-2926; richard.auer@LRAKN.de