Die Verbringungsverordnung gilt für alle Betriebe, die Wirtschaftsdünger sowie Stoffe, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, abgeben, befördern und aufnehmen.
Alle Informationen finden Sie in den folgenden zwei Merkblättern:
- Vordruck Aufzeichnungspflicht
- Vordruck Mitteilungspflicht
- Vordruck Meldepflicht (Empfang aus anderen Bundesländern oder anderen Staaten)