Fachinformationen zur Düngung
Der Nitratinformationsdienst stellt Informationen zur N-min Probenahme zur Verfügung und liefert eine schlagspezifische Stickstoffdüngeempfehlung und die Obergrenze nach Düngeverordnung (DüV).
Düngeverordnung
Mithilfe der Entscheidungsbäume der LTZ Augustenberg lässt sich herausfinden welcher Betrieb nach DüV aufzeichnungspflichtig ist und welche Inhalte aufgezeichnet werden müssen:
Entscheidungsbaum zur Aufzeichnungspflicht
Alle Aufzeichnungen können unter Düngung BW erstellt werden.
Im Informationsteil finden Sie alle Merkblätter und Erläuterungen rund um die Düngeverordnung.
Nitratgebiete/ Rote Gebiete
Im November 2022 kam es zur Neuausweisung der mit Nitrat ausgewiesener gebiete in Baden- Württemberg. Alle Nitratgebiete
können Sie im Fiona GIS unter: Karten → Gebietskulissen → Kulisse Nitratgebiete nach § 13a DüV
Alle Vorgaben, Merkblätter und Erläuterungen finden Sie unter:
Informationen zu den Nitratgebieten
Stoffstrombilanz
Entscheidungshilfe zur Stoffstrombilanz
Ab 2023 sind alle Betriebe, die mehr als 20 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften, mehr als 50 Großvieheinheiten halten oder mehr als 750 Kilogramm Gesamt-Stickstoff als Wirtschaftsdünger aufnehmen, stoffstrombilanzpflichtig. Betroffen sind beispielsweise auch Biogasbetriebe, die Wirtschaftsdünger an stoffstrombilanzpflichtige Betriebe abgeben und somit in einem funktionalen Zusammenhang stehen.