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Dokumentationspflichten bei Lebensmittel liefernden Tieren

Zurzeit müssen Tierhaltende von Lebensmittel liefernden Tieren alle angewendeten Arzneimittel dokumentieren. Die Dokumentationspflicht umfasst den Erwerb wie auch die Anwendung von freiverkäuflichen, apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Das Merkblatt zur Dokumentationspflicht finden Sie hier