Zurzeit müssen Tierhaltende von Lebensmittel liefernden Tieren alle angewendeten Arzneimittel dokumentieren. Die
Dokumentationspflicht umfasst den Erwerb wie auch die Anwendung von freiverkäuflichen, apothekenpflichtigen und
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Das Merkblatt zur Dokumentationspflicht finden Sie hier