Zur Vorbeugung der Verbreitung der Geflügelpest gilt sein 21. Januar 2023 die Allgemeinverfügung des Landes
Baden-Württemberg für alle Geflügelhalter im ganzen Land. Dabei ist außer Acht zu lassen, zu welchem Zweck die
Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse gehalten wird und in
welcher Menge.
Die Geflügelpest-Verordnung finden Sie hier