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Änderung des Tierarzneimittelgesetzes

Zum 01. Januar 2023 hat sich das Tierarzneimittelgesetz geändert. Vorwiegend wurde der Inhalt zum Antibiotikaminimierungskonzept erweitert. Ab 2023 müssen Meldungen im HIT nicht nur zu Masttieren der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute sondern auch zu weiteren Tieren gemacht werden.
Ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier

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